Arbeitsrecht Gelsenkirchen
Im Arbeitsvertrag sind die wechselseitigen Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber festgelegt. Ist der Arbeitsvertrag – wie in der Regel – durch den Arbeitgeber vorformuliert, handelt es sich um „allgemeine Geschäftsbedingungen“, die einer entsprechend strengen gesetzlichen Kontrolle unterliegen. So darf der Arbeitgeber insbesondere keine Vertragsklauseln verwenden, die den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligen oder für ihn überraschend sind.
Stets sind auch die Besonderheiten des Einzelfalles bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen zu berücksichtigen. So kann etwa entscheidend sein, ob ein Arbeitsvertrag befristet oder unbefristet, für eine Beschäftigung in Teilzeit oder Vollzeit oder für einen geringfügig beschäftigten oder leitenden Angestellten abgeschlossen werden soll. Arbeitgeber tun gut daran, sich frühzeitig an einen Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Arbeitsrecht zu wenden, um Verträge prüfen zu lassen. So lassen sich spätere Konflikte oft schon vermeiden.
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