Arbeitsrecht Gelsenkirchen
Die Regelungen zum Mindestlohn finden seit Anfang 2015 in Deutschland aufgrund des Mindestlohngesetzes Anwendung. Beim Mindestlohn handelt es sich um eine Lohnuntergrenze, die ein Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag nicht unterschreiten darf. Für bestimmte Branchen gelten noch Ausnahmen. Arbeitgeber, welche den Mindestlohn nicht zahlen, verstoßen gegen eine gesetzliche Pflicht und müssen mit der Verhängung eines erheblichen Bußgeldes rechnen.
Zum 01.01.2021 fand eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 9,50 Euro brutto je Zeitstunde statt. Seit dem 01.07.2021 stieg er auf brutto 9,60 Euro. Zum 01.01.2022 ist eine weitere Steigerung des Mindestlohns auf brutto 9,82 Euro vorgesehen und zum 01.07.2022 dann auf brutto 10,45 Euro. Die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns kann und wird sich auch in Zukunft sicherlich, regelmäßig ändern. Als Ihre Anwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht können wir Sie in einem Beratungsgespräch diesbezüglich aufklären.
Ihre Ansprechpartner bezüglich Mindestlohn im Arbeitsrecht in Gelsenkirchen sind:
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