Arbeitsrecht Gelsenkirchen
Unter Teilzeitarbeitsverhältnis ist jedes Arbeitsverhältnis zu verstehen, welches nicht in Vollzeit ausgeübt wird. Darunter fällt ebenso die klassische Halbtagsbeschäftigung, wie der Minijob. Ein Teilzeitarbeitsverhältnis weist aus arbeitsrechtlicher Sicht bis auf die Stundenreduzierung keinerlei Besonderheiten auf. Ein in Vollzeit beschäftigter Arbeitnehmer kann bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen einen gesetzlichen Anspruch auf Reduzierung seiner Arbeitszeit nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) haben. Diesen darf der Arbeitgeber nur unter bestimmten Bedingungen zurückweisen. Welche Bedingungen das sind, können Sie in einem Gespräch mit einem Rechtsanwalt / Fachanwalt für Arbeitsrecht erfahren.
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